Fairness, Integrität und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Fairness, Gerechtigkeit, Integrität, Ehrlichkeit und gegenseitiger Nutzen. Instrumax bewertet, ob Lieferanten diese Grundsätze einhalten. Jede Verletzung dieses Kodex kann die Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und Instrumax gefährden.
Wenn ein Lieferant gegen diese Grundsätze verstößt, falsche oder irreführende Erklärungen, Zusicherungen oder Garantien abgibt oder wenn Instrumax berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass ein Geschäftspartner die oben genannten Handlungen vorgenommen hat, ist Instrumax berechtigt, die Zusammenarbeit mit diesem Lieferanten nach schriftlicher Mitteilung unverzüglich auszusetzen oder zu beenden, und behält sich das Recht vor, rechtliche Ansprüche geltend zu machen.
a. Dieser Kodex gilt für Lieferanten, die Instrumax Waren oder Dienstleistungen bereitstellen oder deren Waren oder Dienstleistungen in Instrumax-Produkten verwendet werden, sowie für ihre Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Subunternehmer und nachgelagerten Lieferanten (jeweils „Lieferant“).
b. I. Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung a. Lieferanten müssen bei Geschäften im Namen von Instrumax alle anwendbaren Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze einhalten.
c. Lieferanten dürfen sich an keiner Form von Bestechung, Schmiergeldzahlung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche oder Veruntreuung beteiligen.
d. Sie dürfen keine Bestechungsgelder oder sonstigen Vorteile versprechen, anbieten, genehmigen, gewähren oder annehmen, um unzulässige oder unangemessene Vorteile zu erlangen.
Dieses Verbot umfasst auch Handlungen, die direkt oder indirekt über Dritte erfolgen, einschließlich des Versprechens, Anbietens, Genehmigens, Gewährens oder Annehmens von Wertgegenständen, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten, Geschäfte an eine Person zu vermitteln, die Einstellung einer Person zu veranlassen oder anderweitig einen unzulässigen Vorteil zu erlangen. b.
a. Lieferanten dürfen Mitarbeitenden von Instrumax keine Geschenke, Mahlzeiten oder Bewirtungen anbieten, die Entscheidungen von Instrumax in Bezug auf den Lieferanten beeinflussen könnten oder den Anschein einer solchen Beeinflussung erwecken. Geschäftsentscheidungen müssen auf fairen und objektiven Kriterien beruhen. c.
b. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Instrumax dürfen Lieferanten keine Instrumax-Mitarbeitenden zur Teilnahme an Aktivitäten organisieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisen, kostenintensive Unterhaltung oder Tagungen in touristischen Landschaftsgebieten, es sei denn, die betreffenden Kosten werden von Partei A selbst getragen.
c. d. Lieferanten unterstützen Integrität und redliches Geschäftsverhalten. Wenn es im täglichen Geschäftsablauf zu Aufforderungen zur Bestechung kommt, müssen diese abgelehnt und den zuständigen Stellen gemeldet werden.
d. II. Grundsätze zur Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen a. Lieferanten dürfen Geschäftsgeheimnisse von Instrumax nicht durch Diebstahl, Verleitung, Nötigung oder andere unzulässige Mittel erlangen. b.
Lieferanten dürfen keine Geschäftsgeheimnisse ausforschen, die nicht mit ihrer eigenen Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen. c. Ohne schriftliche Zustimmung von Instrumax dürfen Lieferanten Geschäftsgeheimnisse von Instrumax nicht gegenüber Dritten offenlegen.
a. d. Lieferanten müssen angemessene Sicherheitsprogramme gemäß den Anforderungen von Instrumax an Informationssicherheit und Datenschutz unterhalten, einschließlich geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um Missbrauch, Offenlegung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung, Erlangung oder Zugriff auf geschützte vertrauliche Informationen zu verhindern.
b. III. Grundsätze zu Interessenkonflikten a. Lieferanten dürfen keine Geschäfte mit Instrumax-Mitarbeitenden eingehen, die tatsächliche oder dem Anschein nach bestehende Interessenkonflikte verursachen könnten.
c. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn persönliche Interessen oder Beziehungen Entscheidungen, die eine Person im Namen von Instrumax trifft, unangemessen beeinflussen oder diesen Anschein erwecken.
d. Bereits ein vermuteter Interessenkonflikt zwischen Instrumax-Mitarbeitenden und einem Lieferanten kann den Geschäftsinteressen und dem Ruf von Instrumax schaden.
(a)b. Lieferanten dürfen weder gemeinsam mit Instrumax-Mitarbeitenden oder deren Angehörigen Unternehmen gründen noch zulassen, dass Instrumax-Mitarbeitende oder deren Angehörige Anteile am Unternehmen des Lieferanten halten, wenn dadurch unzulässige Vorteile vom Lieferanten erlangt werden können.
(b)c. Lieferanten verpflichten sich, bei Projektausschreibungen aktiv offenzulegen, ob eine verbundene Beziehung zu anderen teilnehmenden Unternehmen besteht.
(c)Sie dürfen sich nicht mit anderen Unternehmen über Angebotspreise absprechen oder sonstige Handlungen vornehmen, die die legitimen Rechte und Interessen von Instrumax oder anderer Bieter beeinträchtigen. d.
(d)Definition verbundener Beziehungen: (a) Aktuelle Mitarbeitende von Instrumax sind unmittelbare Investoren des Lieferanten;
(e)(b) aktuelle Mitarbeitende von Instrumax bekleiden gleichzeitig Positionen beim Lieferanten; (c) nahe Angehörige aktueller Instrumax-Mitarbeitender sind unmittelbare Investoren des Lieferanten;
(d) nahe Angehörige aktueller Instrumax-Mitarbeitender arbeiten beim Lieferanten oder bekleiden dort Positionen; (e) ehemalige Instrumax-Mitarbeitende werden nach ihrem Ausscheiden unmittelbare Investoren des Lieferanten oder arbeiten beim Lieferanten beziehungsweise bekleiden dort Positionen.
Nahe Angehörige sind Ehepartner und Kinder, die Eltern und Geschwister beider Ehepartner sowie die Ehepartner der vorgenannten Personen.
a. IV. Grundsätze zum geistigen Eigentum a. Lieferanten müssen geistige Eigentumsrechte achten, sicherstellen, dass Technologie und Know-how in einer Weise übertragen werden, die geistige Eigentumsrechte schützt, und gewährleisten, dass Kunden- und Lieferanteninformationen geschützt werden.
b. b. Ohne schriftliche Genehmigung von Instrumax ist es streng untersagt, Materialien oder Prozesse eigenmächtig extern fertigen oder bearbeiten zu lassen.
V. Grundsätze zur integren Zusammenarbeit a. Lieferanten müssen personenbezogene Daten aller Personen schützen, mit denen sie geschäftlich in Kontakt stehen, einschließlich Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Mitarbeitende.
a. Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten müssen Lieferanten die geltenden Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze sowie Vorschriften einhalten. b.
b. Lieferanten dürfen Instrumax wissentlich keine Materialien liefern, die den technischen Materialspezifikationen nicht entsprechen, ohne dies vorab mitzuteilen. c.
c. Lieferanten dürfen Instrumax keine Materialien anbieten, die nicht den Branchentrends oder den Entwicklungszielen von Instrumax entsprechen, ohne dies vorab mitzuteilen. d. Bereitgestellte Dokumente, Unterlagen, Daten, Erklärungen und mündliche Darstellungen müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein.
d. Alle Lieferanten werden gebeten, die Vereinbarungen zwischen den Parteien einzuhalten und die vorstehenden Anforderungen an alle eigenen Mitarbeitenden weiterzugeben, die Geschäftsbeziehungen mit Instrumax unterhalten, sowie an von ihnen verwaltete, nicht von Partei A benannte Unterlieferanten oder Subunternehmer.
Lieferanten müssen das Verhalten ihrer Mitarbeitenden sowie der von ihnen verwalteten Unterlieferanten und Subunternehmer strikt steuern und dafür Verantwortung übernehmen.
